Grundsteuerreform 2022 – was Eigentümer jetzt tun müssen

10. Mai 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Januar und März dieses Jahres haben wir Sie bereits über die anstehende Grundsteuerreform 2022 über unseren Newsletter und unser Webinar informiert. Im vom Gesetzgeber eng gesetzten Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 sind durch die wirtschaftlichen Eigentümer von Grundstücken die Grundsteuererklärungen einzureichen. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärungen wird es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geben.

Die Finanzämter haben angefangen, die Eigentümer mittels Allgemeinverfügung oder eines persönlichen Schreibens zur Einreichung der Grundsteuererklärung aufzufordern. Die persönlichen Schreiben des Finanzamtes werden dabei in Chargen bis Mitte/Ende Juni 2022 versendet. Je nach Lage Ihres Grundstücks teilt Ihnen dabei das Finanzamt unterschiedliche Informationen zu Ihrem Grundstück mit. Es kann dadurch sein, dass Sie von einem oder unterschiedlichen Finanzämtern mehrere Schreiben bekommen. Teilweise ist auf diesem Schreiben nur das benötigte Einheitswertaktenzeichen sowie die Flurstücks-Nummer ersichtlich.

Die Schreiben ergehen nur an Privatpersonen. Sollten Grundstücke im Eigentum einer Gesellschaft stehen, erhalten Sie nach derzeitigem Kenntnisstand kein persönliches Schreiben des Finanzamtes.

Wir haben Ihnen in der Anlage 1 nochmals zusammengestellt, welche wesentlichen Informationen für die Grundsteuererklärung je nach Bundesland benötigt werden.

➡️ Anlage 1: Übersicht Grundsteuermodelle
➡️ Anlage 2: Beauftragung Grundsteuererklärung

Weitere Formulare:

Vorerfassungsbogen Bund, Vorerfassungsbogen Bayern, Vorerfassungsbogen Baden-Württemberg, Vorerfassungsbogen Hamburg, Vorerfassungsbogen Hessen, Vorerfassungsbogen Niedersachsen

Sie haben die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung selbständig mittels Elster abzugeben. Selbstverständlich übernehmen wir als Ihr Steuerberater ebenfalls gerne die Erstellung und Übermittlung. Sofern Sie uns beauftragen möchten, bitten wir Sie das beiliegende Schreiben in der Anlage 2 unterschrieben an uns, umgehend – gerne auch per E-Mail an grundsteuer@dr-schauer-margraf.de – zurückzusenden.

Bitte tragen Sie auf diesem Schreiben die jeweilige Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten je Bundesland ein, für die wir eine Grundsteuererklärung erstellen sollen. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung erhalten Sie von uns per E-Mail den Zugang zu unserem eingerichteten Mandantenportal sowie weitere detaillierte Informationen zum Ablauf. Für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung ist je nach Art der wirtschaftlichen Einheit und Bundesland von einer Gebühr in Höhe von ca. 300 EUR – 1.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer je wirtschaftlicher Einheit auszugehen. Sollten Sie die Erklärung selbst erstellen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unterstützend zur Seite. Die damit verbundene Beratungsleistung wird kostenpflichtig im Rahmen der laufenden Steuerberatung mit unseren derzeitigen gültigen Stundensätzen verrechnet.

Wie in unseren Newslettern bereits angekündigt, finden Sie die benötigten Informationen für die Grundsteuererklärung in den folgenden Dokumenten:

➡️ Kaufvertrag
➡️ Architektenunterlagen
➡️ Einheitswertbescheide
➡️ Grundbuchauszug
➡️ Auszug aus dem Liegenschaftskataster
➡️ Bauantrag

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns!

Über unsere Zentrale, Tel. 08841 – 676970 wird Ihr Anliegen direkt an unsere Expertinnen und Experten weitergegeben.

Sprechen Sie uns gerne an und – bleiben Sie gesund!