Steuern sparen zum Jahresende – zehn Steuertipps für Sie

21. Dezember 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

egal ob an der Tankstelle, im Supermarkt oder beim Heizen – so teuer wie derzeit war der Alltag schon lange nicht mehr. Wie Sie jetzt noch Steuern sparen und somit etwas gutes für Ihren Geldbeutel tun können, zeigen wir Ihnen nachfolgend anhand von zehn hilfreichen Tipps auf.

1. Welche Ausgaben sollten Sie wann tätigen?
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer können durch einige Maßnahmen in den letzten Wochen des Jahres noch kräftig Steuern sparen. Oft geht es darum, ob Sie noch im alten Jahr investieren oder bestimmte Ausgaben lieber verschieben sollten.
Das hängt nicht nur vom Erreichen von den unterschiedlichen Höchstbeträgen ab, sondern auch von Ihrer persönlichen Lebenssituation. Ist abzusehen, dass Ihre zu versteuernden Einkünfte im Jahr 2022 deutlich niedriger sein werden als noch 2021, lohnt es sich, vor dem Jahreswechsel Geld auszugeben, damit sich die Ausgaben noch steuermindernd auswirken. Wichtig hier, es sollten durchaus sinnvolle Investitionen bzw. Ausgaben sein, die notwendig sind.

2. Wann sollten Sie die Steuerklasse ändern?
Insbesondere Verheiratete sollten immer mal wieder überprüfen, ob sie noch die passende Steuerklassenkombination haben. Davon hängt ab, wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer der Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung einbehält. Verdienen Ihr Ehepartner und Sie gleich viel, dann sind Sie beide in der Steuerklasse IV gut aufgehoben. Weichen die Gehälter etwas voneinander ab, könnten Sie beide in die Steuerklasse IV mit Faktor wechseln. Verdient einer von Ihnen mindestens 60 Prozent des Familieneinkommens, dann sollte der Besserverdienende in die Steuerklasse III wechseln. Der andere Partner bekommt dann die Steuerklasse V.  Auch für das Elterngeld und Elterngeld Plus werdender Mütter und Väter gelten analoge Überlegungen. Derjenige von Ihnen, der das Kind überwiegend betreuen wird, sollte mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz oder der Geburt in die Steuerklasse III wechseln. So erhöht sich das Nettogehalt und damit auch das Elterngeld.

3. Welche Haushaltskosten können Sie wann absetzen?
Der Staat fördert Renovierungs- und Reparaturarbeiten in Ihrem Haushalt. Ob Tapetenwechsel, neue Fenster oder ein renoviertes Bad – diese Handwerkerarbeiten können Sie in Ihrer Steu­er­er­klä­rung geltend machen. 20 Prozent der gezahlten Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.  Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sollten Sie auf das Datum der Zahlung achten. Das betrifft beispielsweise Kosten für die Pflege eines alten oder kranken Menschen in Ihrem Haushalt, eine private Kinderbetreuung und den Lohn für eine Putzhilfe. An haushaltsnahen Dienstleistungen sind jährlich maximal 4.000,-€ abzugsfähig. Auch Hilfe im Garten oder der Winterdienst zählen dazu. Je nachdem, ob Sie den Höchstbetrag schon im laufenden Jahr erreicht haben oder noch weit darunter liegen, kann es sich lohnen, eine aktuelle Rechnung noch in diesem Jahr zu begleichen oder auf den Januar zu schieben.

4. Wie möglichst hohe Krankheitskosten absetzen?
Brauchen Sie Zahnersatz, eine neue Brille oder sogar eine Augen-Laser-OP? Dann sind dies Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen können. Allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbare Belastung überschreiten.

5. Privat Krankenversicherte: 2021 Beiträge vorauszahlen?
Im Jahressteuergesetz 2019 wurde eine Änderung bei den Sonderausgaben umgesetzt, die privat Krankenversicherte betrifft. Mit dieser Änderung können Sie die Beiträge zu Ihrer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Das gilt im Zahlungsjahr grundsätzlich auch für Vorauszahlungen für Folgejahre. Wobei es eine gesetzliche Begrenzung gibt: Nunmehr dürfen Sie bis zum Dreifachen des laufenden Jahresbeitrags vorauszahlen und komplett im Zahlungsjahr absetzen. Diese Begrenzung gilt jetzt für jegliche Beitragsvorauszahlungen, auch für eine Beitragsentlastung im Alter.
Wichtig ist, dass die vorausgezahlten Beiträge noch vor dem 22.12.2021 auf dem Bankkonto der Krankenkasse eingehen, damit diese in 2021 bei den Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

6. Werbungskosten effektiv einsetzen?
Beruflich verursachte Kosten wie Fahrtkosten, Fachliteratur oder Ausgaben für Arbeitsmittel, können Sie als Werbungskosten geltend machen und auch in diesem Fall kann das Datum der Zahlung entscheiden, wie viel der Fiskus anerkennt. 1.000 Euro werden jedem Arbeitnehmer pauschal als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Beachten Sie im Corona-Jahr 2021, dass Sie bei den Fahrtkosten nur die tatsächlich erfolgten Fahrten mit der Entfernungspauschale absetzen können. Dafür können Sie möglicherweise die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder bis zu 600,-€ Homeoffice Pauschale absetzen.

7. Worauf müssen Dienstwagennutzer achten?
Sind Sie selbstständig oder Arbeitnehmer, der einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, müssen Sie dafür einen geldwerten Vorteil versteuern. Viele Steuerpflichtige wählen die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Oft ist jedoch die alternative Fahrtenbuch-methode steuerlich deutlich günstiger. Ein Wechsel der Methode ist nur zum
Jahresanfang möglich, weil ein Fahrtenbuch das ganze Jahr über lückenlos geführt werden muss.

8. Wie können Sie sich die volle Riester-Zulage sichern?
Wenn Sie kürzlich den Job gewechselt oder eine Gehaltserhöhung bekommen haben,so müssen Sie eventuell Ihre Riester-Beiträge anpassen. Denn wer zu wenig in seinen  Riester-Vertrag einzahlt, bekommt keine oder gekürzte Zulagen. Überprüfen Sie daher Ihren Eigenbeitrag. Der Beitrag, den Sie jährlich mindestens einzahlen müssen, um Ihre vollen Zulagen zu erhalten, liegt bei 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttos – abzüglich Sparzulagenanspruchs.

9. Sollten Sie Ihre Altersvorsorge anpassen?
Bei einem bereits abgeschlossenen bAV-Vertrag können Sie noch bis Ende Dezember eine Zuzahlung leisten, die dann für das Jahr 2021 steuerlich zu berücksichtigen ist. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können Sie etwa eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds besparen. Für 2021 können Sie bis 3.408,-€ sozialversicherungsfrei sparen, das sind monatlich 284,-€. Bis zum doppelten Betrag, also bis 6.816,-€, bleibt Ihre Einzahlung steuerfrei.

10. Wie können Sie mit Spenden Steuern sparen? 
Bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie als Sonderausgaben sofort steuerlich geltend machen; höhere Beträge in Folgejahren. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis zu 300,-€ an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen gelten vereinfachte Nachweispflichten. Für Spenden auf Sonderkonten in Katastrophenfällen gelten diese Vereinfachungen für Beträge in unbegrenzter Höhe. Für höhere Spenden benötigen Sie ansonsten grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, also eine Spendenquittung.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für weitergehende Fragen zu diesem Thema zur Verfügung, wenden Sie sich hierfür gerne und jederzeit an uns! Über unsere Zentrale.

Sprechen Sie uns gerne an und – bleiben Sie gesund!