Die Videosprechstunde boomt

28. September 2020

Laut KBV nutzt mittlerweile etwa jede vierte Praxis in Deutschland die Videosprechstunde. Eine geeignete Alternative, um sich keinem Infektionsrisiko auszusetzen und dennoch jederzeit für die Patienten da zu sein.

Wir erläutern Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen und Punkte rund zur Thematik der Videosprechstunde.

 

Wann ist eine Videosprechstunde möglich und sinnvoll?

Videosprechstunden können von Ärzten flexibel und in allen Fällen genutzt werden, in denen sie diese für therapeutisch sinnvoll halten. Ärzte können ihren Patienten via Bildschirm weitere Behandlungsschritte erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen. So müssen Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.

 

Wie läuft eine Videosprechstunde ab?

Ärzte registrieren sich bei einem zertifizierten Videodienstanbieter ihrer Wahl. Dieser übermittelt weitere Informationen zum Einwählen in die Videosprechstunde an die jeweilige Praxis. Die Patienten erhalten entweder über die Praxis oder – im Falle einer offenen Sprechstunde – über den Videodienstanbieter einen freien Termin für die Videosprechstunde. Vor der ersten Videosprechstunde müssen Patienten eine persönliche Einwilligung geben, je nach System über den Videodienstanbieter oder direkt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Für den Arzt-Patientenkontakt per Videosprechstunde, wählen sich beide – Ärztin/Arzt, Patientin/Patient – bei dem Videodienstanbieter ein. Patienten warten dann, ähnlich wie in der Praxis, in einem Online-Wartezimmer, bis sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt dazu geschaltet wird. Ist die Videosprechstunde beendet, melden sich beide Seiten von der Internetseite ab. Ärzte dokumentieren die Behandlung im PVS.

 

Wie funktioniert dies mit Neu Patienten?

War der Patient bisher noch nie in der Praxis, hält er seine elektronische Gesundheitskarte in die Kamera, damit das Praxispersonal die Identität prüfen und die notwendigen Daten erheben kann, wie Bezeichnung der Krankenkasse, Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten, Versichertenart, Postleitzahl des Wohnortes und Krankenversichertennummer. Der Patient bestätigt zudem mündlich das Bestehen des Versicherungsschutzes.

 

Wie verhält es sich mit den technischen und räumlichen Voraussetzungen?

Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein und dazu eine Selbstauskunft bei der KBV sowie beim GKV-Spitzenverband eingereicht haben. Die Praxis erhält vom gewählten Anbieter nach Vertragsschluss eine Bescheinigung, dass der Videodienst gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und zu den Inhalten zertifiziert ist. Der Videodienstanbieter muss natürlich auch gewährleisten, dass während der gesamten Übertragung der Videosprechstunde eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung besteht.

Achtung: Das „Skypen“ mit Patienten ist datenschutzrechtlich problematisch. Digitale Rezeptausstellung oder abrechnungsspezifische Funktionen sind via Skype nicht möglich und auf den Austausch von Gesundheitsdokumenten sollte unbedingt verzichtet werden.

 

Was Praxen für die Umsetzung einer Videosprechstunde benötigen:

– Internetanbindung mit den für Praxen empfohlenen Firewall-Einstellungen

– Bildschirm (Monitor/Display), Kamera, Mikrofon, Lautsprecher

 

Was der Patient für die Videosprechstunde benötigt:

– Internetanbindung

– PC, Tablet oder Smartphone mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher

Die Videosprechstunde sollte zudem in Räumen stattfinden die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.

 

Vergütung der Videosprechstunde

Die Videosprechstunde wird über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. Die Pauschale nebst Zuschlägen wird in voller Höhe gezahlt, wenn im selben Quartal noch ein persönlicher Kontakt erfolgt. Erfolgt der Kontakt ausschließlich per Video, werden die Pauschale und gegebenenfalls die sich darauf beziehenden Zuschläge gekürzt. Daneben können Ärzte Leistungen für Gespräche abrechnen, die per Videosprechstunde erfolgen. Außerdem erhalten sie eine Technikpauschale zur Finanzierung der Kosten. Für den Mehraufwand bei der Authentifizierung neuer Patienten in der Videosprechstunde erhalten Arztpraxen einen Zuschlag (GOP 01444, Bewertung: 10 Punkte/1,08 Euro) zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale. Die GOP 01444 wird extrabudgetär vergütet und zeitlich befristet bis zum 30. September 2021 in den EBM aufgenommen. Anschließend sollen neue technische Verfahren den Zusatzaufwand zur Authentifizierung in der Praxis verkürzen.

Als Anschubfinanzierung erhalten Praxen für bis zu 50 elektronische Visiten im Quartal 10 Euro je Sprechstunde zusätzlich – insgesamt bis zu 500 Euro. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführt. Der Durchbruch der Videosprechstunde ließ verhältnismäßig lange auf sich warten. COVID-19 veranlasste viele Praxisinhaber dazu, sich der Telemedizin zu öffnen. Denn abgesehen von den Umständen während der Corona-Krise ist ein digitaler Arztbesuch für viele Patienten meistens leichter in den Alltag integrierbar.

Die Übersicht zur Vergütung der Videosprechstunde finden Sie unter www.kbv.de unter „Vergütung Videosprechstunde“ .